Service

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In diesem Bereich haben wir Informationen und Downloads für Sie zusammen gestellt.

RUB - Richtlinien für Umleitungsbeschilderung

Störungen im Straßennetz durch Arbeitsstellen oder Unfälle, Überlastungen in bestimmten Teilnetzen, Schwerlastverkehr, Gefahrenguttransporte usw. können zu Staubildungen und Gefährdungen des fließenden Verkehrs bzw. zu unverhältnismäßig hohen Belästigungen und Gefahren für die Anwohner führen. StVO, VwV-StVO sowie ergänzende Vorschriften sehen daher Regelungen vor, mit denen zeitlich begrenzte oder auf Dauer bestehende Umleitungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Umleitungsbeschilderungen stellen ein vom Grundsatz her eigenes Verkehrsleitsystem dar. Eine Integration in die vorhandene Beschilderung, z.B. in die stationäre Wegweisung. scheidet aus Gründen der -Überlastung" solcher Schilderflächen aus.

Die Umleitungsbeschilderung ist Bestandteil der Wegweisung. Außerhalb der Autobahnen ist hierfür die gelbe Farbe als Leitfarbe festgelegt; die nummerierten Bedarfumleitungen für den Autobahnverkehr haben eine blaue Grundfarbe.

Ergänzende, erläuternde und andere sinnvolle Hinweise zu Umleitungsstrecken werden auf weißgrundigen Schildern dargestellt z. B. Zeichen 459 -Planskizze".

RiLSA - Richtlinien für Lichtsignalanlagen

Lichtsignalanlagen werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualität des Verkehrsablaufs eingerichtet.

Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist sinnvoll, wenn Unfälle zu erwarten sind oder sich ereignet haben. z.B. Vorfahrtunfälle, hohe Verkehrsstärke, unzureichende Sichtverhältnisse

Die Projektierung einer Lichtsignalanlage umfasst den Entwurf der Straßenverkehrsanlage, den Entwurf und die Berechnung des Signalprogramms, die Beschreibung der Steuerung sowie deren Einbindung in die Steuerung anderer Netzteile.

Die einzelnen Entwurfskomponenten der Straßenverkehrsanlage wie z. B. die Einteilung von Knotenpunktzufahrten in Fahrstreifen, die Führung der Fußgänger und Radfahrer und die Signalisierung der einzelnen Verkehrsströme sind so aufeinander abzustimmen, dass bei allen vorkommenden Belastungen und Betriebsbedingungen ein sicherer Verkehrsablauf gewährleistet wird.

RSA - Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden.

Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellendienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und der Arbeitskräfte sowie der Geräte und Maschinen in der Arbeitstelle.

Bei der Planung von zeitlich und/oder räumlich größeren Arbeitsstellen sind die Straßenverkehrsbehörde sowie die Polizei zu beteiligen.

Die Erstellung der Verkehrszeichenpläne richtet sich nach den Vorschriften der StVO, der VwV-StVO sowie den ergänzenden Regelungen dieser Richtlinien. Zusätzlich sind bei Signallage- und -zeitenplänen die Regelungen der RiLSA und bei Umleitungs- und Verkehrslenkungsplänen die RUB zu berücksichtigen.

Quelle: Diese Texte sind Auszüge aus den jeweiligen Richtlinien. Nachzulesen bei FGSV, Bundesministerium für Verkehr

  • StrAus Zert

Verkehrstechnik Klein ist Ihr Partner und Fachbetrieb für Verkehrssicherungsanlagen aller Art, von Beschilderungen, über Straßenmarkierungen, Absperr- und Leitanlagen bis hin zu mobilen Ampelanlagen. Darüber hinaus fertigen wir Verkehrszeichen, Wegweiser und Hinweisschilder aller Art an.

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